Zivilschutz

Schutzräume

Die gesetzlichen Grundlagen sehen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vor. Die Schutzräume bieten der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes, bei Katastrophen und Notlagen den notwendigen Schutz. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume zur Verfügung stehen, erstellen die Gemeinden öffentliche Schutzräume. Die Schutzräume werden mindestens alle 10 Jahre durch die Behörden auf deren Funktionalität kontrolliert. Diese Kontrolle liegt gemäss §10 des kantonalen Zivilschutzgesetzes (SRL Nr. 372) in der Zuständigkeit der Kantone.

Schutzraumbaupflicht

Bei Wohnbauten mit weniger als 38 Zimmer kann die Schutzraumbaupflicht mittels einer Ersatzbeitragsleistung erfüllt werden. Bei grösseren Wohnbauten beurteilt der Kanton aufgrund der Schutzplatzbilanz in der Gemeinde, ob ein Schutzraum erstellt oder ein Ersatzbeitrag geleistet werden muss.

Bei Spitäler, Alters- und Pflegeheimen mit weniger als 25 Patientenbetten kann die Schutzraumbaupflicht mittels einer Ersatzbeitragsleistung erfüllt werden. Bei grösseren Bauten sieht das Gesetz vor, dass pro Patientenbett ein Schutzplatz erstellt werden muss.

Wichtig für den Hauseigentümer

Der Schutzraum darf für zivile Zwecke genutzt werden, insofern die Veränderungen innert fünf Tagen rückgängig gemacht werden können. Zusatzeinrichtungen, welche fest mit der Hausinstallation verbunden werden, sind nicht gestattet. Generell sind bauliche und technische Veränderungen im Schutzraum vom Kanton zu genehmigen. Bitte beachten Sie für den Unterhalt unser Merkblatt. Die am häufigsten gestellten Fragen zum Schutzraumbau haben wir für Sie im Dokument Fragen und Antworten zum Pflicht-Schutzraumbau zusammengefasst.

Webkarte Schutzbauten Zivilschutz

Die Standorte der Zivilschutzbauten können auf dem Geoportal des Kantons Luzern eingesehen werden. Die Karte gibt darüber Auskunft, ob sich auf der jeweiligen Liegenschaft eine aktive Schutzbaute des Zivilschutzes befindet. Bauliche und technische Veränderungen an diesen Schutzbauten müssen der Abteilung Zivilschutz zur Genehmigung eingereicht werden. Finden Sie auf der Liegenschaft einen Schutzraum vor, welcher auf der Karte nicht angezeigt wird, so vergewissern Sie sich, dass ihnen die Aufhebungsverfügung des Kantons vorliegt. Im Zweifelsfalle oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Fachbearbeiter.

Zuweisung der Bevölkerung in die Schutzräume

Die Zuweisung wird vom Kanton monatlich, elektronisch und anhand der neusten Einwohner- und Gebäudedaten neu berechnet. Falls sich in Ihrem Gebäude kein Schutzraum befindet und keine Dienstbarkeit für eine Fixzuteilung besteht, kann sich Ihre Zuweisung bei jeder Neuberechnung ändern. In den meisten Fällen bleibt diese jedoch bestehen. Sobald es die sicherheitspolitische Lage erfordert, veröffentlicht der Kanton die  aktuelle Zuweisungsplanung über mehrere Informations-Kanäle.

 

Formulare und Dokumente

Berechnung der Ersatzabgabe beim Pflichtschutzraumbau
Brandschutzerläuterungen für zivil genutzte Schutzbauten
Broschüre - Der Schutzraum
Checkliste Architekten & Ingenieure Schutzraumplanung TWS Projekte
Checkliste Architekten & Ingenieure Schutzraumplanung TWP Projekte
Durchführung von elektrischen Leitungen
Durchführung von Lüftungsrohren (nachträglich)
Durchführung von Lüftungsrohren (Neubau)
Durchführung von Wasserleitungen
Fragen und Antworten zum Pflicht-Schutzraumbau
Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Schutzplatzdeckungsgrad pro Gemeinde
Technisches Merkblatt Einbau von Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten
Technisches Merkblatt Revisionsschalter bei Kleinbelüftungsgeräten
Technisches Merkblatt Schleusenspülzeit Richtwerte
TWK 2017 Beispiele
TWK 2017 Konstruktion von Bauteilen
TWK 2017 Technische Weisungen für die Konstruktion und Bemessung
TWP 1984 Technische Weisungen für den Pflichtschutzraumbau
TWS 1982 SR für Spitäler, Alters- und Pflegeheime
TWW 2012 Schutzräume mit Wärmedämmung

 

Kontakt

Walter Zemp
Telefon 041 228 38 73

Aleksandar Stevic
Telefon 041 228 38 74

Michael Walther
Telefon 041 228 38 72

Geoportal Kanton Luzern

Geoportal Kanton Luzern

Wo ist mein Schutzplatz?

Zuweisungsplanung
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